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Feb 19 2012

Durchsetzung einer Ausgleichzahlung durch EUClaim – Ein Erfahrungsbericht

Es hat ein wenig gedauert, aber hier ist endlich der von mir angekündigte Bericht über meine Erfahrungen mit EUClaim: Nachdem ich feststellen musste, dass ich anscheinend alle mir zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hatte, um die Lufthansa doch noch zu einer Ausgleichzahlung nach EG-Richtlinie 261/2004 zu bewegen, entschied ich mich, den ganzen Fall in die Hände von EUClaim zu legen. Wer noch nicht weiß, wer EUClaim ist und welche Dienstleistungen angeboten werden, der findet hier ein Portrait.

Um eine Forderung auf Ausgleichszahlung (bei Flug-Verspätung oder -Ausfall) durch EUClaim durchsetzen zu lassen ist nicht viel nötig: Auf der Website von EUClaim werden in mehreren Schritten die benötigten Informationen über den beanstandeten Flug abgefragt und bekommt sofort eine erste Einschätzung mitgeteilt, ob eine Ausgleichszahlung prinzipiell berechtigt ist. Die Empfehlung, was man nun unternehmen kann, wird einem auch per E-Mail zugesandt. In meinem Fall wurden mir die beschriebenen drei Optionen vorgeschlagen. Ich habe mich dazu entschieden, die Durchsetzung meines Anspruches auf Ausgleichszahlung komplett in die Hände von EUClaim zu legen.

Nach Beauftragung wird man umgehend aufgefordert, die zur Durchsetzung erforderlichen Dokumente einzureichen. Dies sind das Ticket bzw. die Reservierungsbestätigung und die Bordkarten(n). Man kann diese Dokumente auch direkt hochladen – der Weg zur Post ist nicht nötig. Das habe ich umgehend erledigt und bereits nach zehn Tagen (teilweise dauert es auch länger, wie ich mittlerweile von einem Bekannten gehört habe) hat EUClaim mir mitgeteilt, dass alle erforderlichen Informationen ausgewertet wurden und einer Durchsetzung durch EUClaim nichts im Wege stehen würde.

Damit nun EUClaim in meinem Namen tätig werden kann – immerhin handelt es sich um ein Inkasso – musste ich EUClaim bevollmächtigen. Hierzu wurden mir per E-Mail zwei Vollmachten als PDF zugesandt, die ich nur noch unterschreiben und per Post an EUClaim zurücksenden musste. Es sind zwei Vollmachten nötig, da man einerseits EUClaim bevollmächtigen muss, die Forderung einzutreiben und direkt schon die Rechtsanwälte von EUClaim bevollmächtigt alle juristischen Schritte durchzusetzen, falls die Bemühungen von EUClaim nicht zum Zeil führen.

Wenige Tage, nachdem EUClaim meine Vollmacht(en) erhielt, wurde man schon tätig. Die Lufthansa Cityline (als durchführendes Luftfahrtunternehmen, s. den Hinweis unten) wurde unter einer Frist von vierzehn Tagen aufgefordert, die geforderte Ausgleichszahlung zu leisten. Die gesetzte Frist hat die Lufthansa jedoch nicht genutzt, um die Zahlung zu leisten (damit hatte ich auch nicht gerechnet), sondern nur, um mit einer neuen Geschichte (Ausfall des Kontrollzentrums Prestwick) die Zahlung zu verweigern.

Auftritt Rechtsanwalt

Anders als ich es in der ganzen Sache bisher gehandhabt hatte, hat EUClaim nicht lange gefackelt und mit der Lufthansa bzw. Lufthansa Cityline keinen weiteren Schriftverkehr geführt, sondern den Fall direkt an die Rechtsanwälte übergeben. Die Anwälte haben innerhalb weniger Tage erneut die Lufthansa Cityline angeschrieben und sich auf den voraus gegangenen Schriftverkehr zwischen EUClaim und der LH bezogen. Allerdings wurde ab diesem Zeitpunkt die Angelegenheit für die Lufthansa zunehmend teurer. Denn zu den 250 Euro Ausgleichzahlung nebst Zinsen kamen für die Lufthansa Cityline nun noch die Rechtsanwaltsgebühren (zzgl. Zinsen) hinzu. Die Gesamtforderung stieg damit auf knappe 300 Euro und die LH Cityline wurde erneut mit Frist von zwei Wochen aufgefordert, die (Ausgleichs-) Zahlung zu leisten.

Auch mit der folgenden Antwort weigerte sich die Lufthansa eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ich war nun gespannt, wie die Dinge weiter ihren Lauf nehmen würden. Eine knappe Woche später wurde ich direkt von einem der Rechtsanwälte mit einem Klageentwurf überrascht. Man wollte nun die Lufthansa Cityline vor dem Amtsgericht Köln verklagen. Unter Hinweis auf meinen Schriftverkehr, den ich vor Einschaltung von EUClaim bereits mit der Lufthansa geführt hatte, wurde der Klageentwurf umgehend abgeändert und nach meiner Freigabe beim Amtsgericht die Klage eingereicht.

Mein “vorprozessualer Schriftverkehr”, wie es in feinstem Juristendeutsch heißt, führt vor allem dazu, dass die Berechnung der Zinsen sich bereits auf das erste Antwortschreiben der Lufthansa an mich bezog. Zusätzlich wurde in der Klageschrift auch nicht auf die neue Argumentation der Lufthansa eingegangen, dass der Ausfall des Fluges auf Probleme in der Radar-Kontrolle Prestwick zurückzuführen sei. Es wurde vielmehr die erste Antwort der Lufthansa zitiert, dass der Flug aufgrund technischer Probleme ausgefallen war und dass technische Probleme grundsätzlich eine Ausgleichszahlung begründen, da dies kein außergewöhnlicher Umstand ist.

Ab jetzt hieß es warten, da die Mühlen der Justiz bekanntermaßen nicht sonderlich schnell mahlen. Kurz vor Weihnachten hat man sich aber seitens der Lufthansa (genauer: Das Konzern-Justitiariat der Deutschen Lufthansa AG; mithin der Mutter der Lufthansa Cityline) besonnen und in einem Schriftsatz dem Amtsgericht Köln mitgeteilt, dass man darauf verzichtet den “Entlastungsbeweis” (gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-Verordnung 261/2004) zu führen und nunmehr zur Ausgleichszahlung nebst Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren bereit sei.

In der zweiten Januarwoche 2012 habe ich dann auch den Restbetrag (Ausgleichszahlung plus Zinsen abzüglich der Kosten für EUClaim) auf mein Konto überwiesen bekommen.

Fazit: Mich hat beeindruckt, wie EUClaim und die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Forderungen begründen und die Lufthansa Cityline mit eng gesetzten Fristen zur Antwort gezwungen hat. Ich hatte ehrlicherweise nicht erwartet, das EUClaim bzw. die Rechtsanwälte für 250 Euro vor Gericht ziehen würden. Nachdem ich selber erfahren musste, dass es mir eher gelingen würde “einen Pudding an die Wand zu nageln” als dass die Lufthansa eine Ausgleichszahlung leistet, kann ich die Dienstleistungen von EUClaim nur weiter empfehlen. Umso mehr Passagiere ihre Forderungen auf Ausgleichszahlung bei den Airlines durchsetzen können, desto eher werden diese mit Ersatz-Flugzeugen etc. reagieren, um Verspätungen bzw. Flugausfälle zu verhindern.

Eine Bemerkung in eigener Sache: Ich bin kein Angestellter von EUClaim oder sonst irgendwie mit der Firma verbandelt.

Hinweis zum durchführenden Luftfahrtunternehmen: Ich hatte mich in meinem ganzen vorherigen Schriftverkehr immer an die Lufthansa bzw. den sog. Lufthansa Kundendialog gewandt. Dies war allerdings ein Fehler, hätte ich selbst gegen die Lufthansa geklagt. Denn es muss immer bei der ausführenden Luftfahrtgesellschaft der Anspruch auf Ausgleichszahlung angemeldet bzw. eingeklagt werden. Das die Lufthansa jedoch auf alle meine Schreiben reagierte scheint jedoch eine übliche Vorgehensweise der Lufthansa zu sein, um so erst recht keine Ausgleichszahlung leisten zu müssen. Hierzu der von EUClaim beauftragte Rechtsanwalt:

Die Lufthansa AG reagiert immer auf die Schreiben, auch wenn diese an Eurowings, Cityline, Augsburg Airways oder Contact Air (alles Töchter oder Subcharter von LH AG) gesendet werden. Dass Lufthansa nicht offen legt, dass eigentlich ein anderes Unternehmen der zuständige Ansprechpartner ist, hat den Hintergrund, dass viele Verbraucher und mit der Sache nicht vertraute Anwälte daher auch die Lufthansa AG verklagen und vor Gericht dann verlieren, weil die Lufthansa AG nicht das ausführenden Luftfahrtunternehmen war. Wer tatsächlich ausführendes Luftfahrtunternehmen ist, lässt sich lediglich der Bordkarte entnehmen [..].

Wer also auf eigene Faust seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung durchsetzen möchte tut also gut daran, sich die Bordkarte genauer anzuschauen!

Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit EUClaim oder deren Mitbewerbern (Flightrights, Fairplane) gemacht?

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Über den Autor

Ingo Busch

Ich habe schon meinen zweiten Geburtstag an Bord eines Flugzeuges gefeiert und bin seitdem schon viel in der Welt unterwegs gewesen. Als bekennender "Aviation Geek" freue ich mich daher umso mehr, dass ich beruflich viel unterwegs bin und mir daher daher der Stoff zum Bloggen so schnell nicht ausgeht.

2 Kommentare

  1. Jürgen Gerbe

    Hallo Herr Busch,

    ihr ausführlicher Test ist sehr informativ, da haben Sie ja wirklich eine Menge Mühe gegeben! Heute bin ich über einen Bericht bei ZDF WISO (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,8481474,00.html) auf Ihren Beitrag aufmerksam geworden, dort wird auch der Anbieter “flighright” (http://www.flightright.de) positiv erwähnt und an einem Fallbeispiel dargestellt. Haben SIe hier evtl. auch weitergehende Informationen oder sogar Erfahrungswerte?

    Mit besten Grüßen aus dem Wendland,
    J. Gerbe

  2. Meyer Jürgen

    Ich kann die Erfahrungen von Ingo Busch nur bestätigen. Es hat zwar fast drei Jahre gedauert, aber letztendlich
    hat EU-claim die Forderungen in Höhe von 3×600 Euro gegen die KLM durchgesetzt und abzüglich der Provision in Höhe von 27% prompt überwiesen.

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