Ausgleichszahlung bei Lufthansa: Teil 5 – Ein Scheck über 25 Euro

Lufthansa und das Recht
Lufthansa und das Recht

Nach meiner letzten E-Mail hat es die Lufthansa geschafft mir innerhalb von nur einem Monat eine Antwort zu geben, die es in sich hat:

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juni 2011. Ihre Geduld bezüglich unserer Antwort wissen wir zu schätzen.

Ihren Unmut können wir sehr gut nachempfinden, denn jede Störung im Reiseverlauf kostet leider Nerven und viel Geduld. Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie erneut vielmals um Entschuldigung. Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Für Situationen wie die vorliegende hat Lufthansa selbstverständlich Vorsorge getroffen, indem wir an unseren so genannten „Hubs“ Reserveflieger bereithalten, die kurzfristig zum Einsatz kommen können. Jedoch bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir in Manchester leider nicht auf Reservemaschinen zurückgreifen konnten. Die Bereitstellung von Reserveflugzeugen an jedem Zielort wäre nicht branchenüblich und auch nicht finanzierbar. Dennoch haben wir alle Maßnahmen ergriffen, die im Normalfall zu einer Vermeidung von Flugstreichungen/-verspätungen führen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung deshalb auch heute nicht nachkommen können.

Gerne haben wir Ihnen, als Zeichen unserer Wertschätzung und um Sie mit Lufthansa zu versöhnen, einen Scheck über 25 Euro für Ihre Auslagen für das Frühstück an Ihre Privatadresse zugesandt. Wir würden uns freuen, wenn Sie dies als Entgegenkommen werten würden. Die Zustellung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Den Vorgang sehen wir hiermit als abgeschlossen an und werden keine weitere Stellung zu dem angesprochenen Thema nehmen. Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Wir können Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihren Ansprüchen zukünftig wieder in jeder Hinsicht gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Nxxx Pxxxxxx

Ob die Lufthansa mich mit dieser Antwort und dem Scheck versöhnen kann, wie sie es hofft? Nein! Ich bettele nicht um Almosen, sondern fordere nur die Rechte (und damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen seitens der Lufthansa) ein, die mir als Fluggast aufgrund der EG-Verordnung 261/2004 zustehen. Da auch die Lufthansa weiß, dass ein technischer Defekt keinen „außergewöhnlichen Umstand“ begründet, der die LH von der Zahlung ausnehmen würde, versucht man es jetzt auf die billige Tour. Ein Scheck über 25 Euro und der Fluggast ist zufrieden. So stellt man sich anscheinend vor, sich um die weitaus höheren Zahlungen herum drücken zu können.

Ich werde jetzt erst einmal den Scheck abwarten und mir dann überlegen, wie ich weiter verfahre. Denn auch wenn die Lufthansa den „Vorgang [..] hiermit als abgeschlossen“ ansieht und man weiter „keine weitere Stellung zu dem angesprochenen Thema nehmen“ möchte, gehören zu einem Dialog immer zwei Kommunikationspartner. Und einer von den beiden bin ich und für mich ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen.

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