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Entschädigung auch bei Startabbruch – technischer Defekt ist kein „außergewöhnlicher Umstand“
Eben auf Airliners.de gelesen: Das Amtsgericht Rüsselsheim (AZ 3 C 109/06) hat entschieden, dass auch bei einem Startabbruch aus technischen Gründen und einer daraus resultierenden verspäteten Weiterreise ein Anspruch auf Ausgleichzahlungen besteht. Im konkreten Fall … [Weiterlesen]