Irgendwann trifft es jeden einmal: Der Flug ist massiv verspätet und eventuell verpasst man seinen Anschlussflug. Du ärgerst Dich. Richtig? Musst Du aber nicht unbedingt, denn es könnte auch noch Geld für Dich dabei raus springen. Aber der Reihe nach:
Dass sich Flüge verspäten, annulliert werden oder etwa alle anderen Passagiere mitkommen, nur man selber nicht, kann passieren. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Das Flugzeug kann einen technischen Defekt habe, die Ersatzmaschine weniger Sitzplätze und, und, und…
Aber nur in wenigen Fällen wirst Du als Passagier „dumm dastehen“. Die Airlines haben in Europa vielfältige Pflichten, sich um Dich zu kümmern. Wichtig ist: Erst einmal selber die Ruhe bewahren! Auch wenn es schwer fällt.
Denn als Passagier ist man nicht auf Gedeih und Verderb der Fluggesellschaft ausgeliefert. Denn die EU hat, als sie noch die EG war, uns Passagieren eine scharfe Waffe an die Hand gegeben: Die EG-Richtlinie 261/2004! Und in eben dieser EG-Richtlinie ist haarklein geregelt, dass die Fluglinie einen Passagier nicht im Regen stehen lassen kann, sondern sich um ihre Flug-Gäste kümmern muss. Und eventuell auch noch eine Ausgleichszahlung an Dich bezahlen muss!
Auf einen Blick
Was steht in der EG-Richtlinie 261/2004?
Die EG-Richtlinie 261/2004 unterscheidet Flüge in drei Kategorien. Und zwar nach Flugentfernung und Verspätung:
- Flüge über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger, die um zwei Stunden oder mehr verspätet sind.
- Innergemeinschaftliche Flüge mit einer Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und alle anderen Flüge mit einer Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer, die um drei Stunden oder mehr verspätet sind.
- Alle anderen Flüge, die nicht unter 1) oder 2) fallen und vier Stunden oder mehr verspätet sind.
Falls also einer der drei Fälle für Dich zutrifft, dann kannst Du Deine Rechte gemäß der EG-Richtlinie 261/2004 einfordern. Schon während der Reise hat sich die Airline um Dich und Dein Wohlergehen zu kümmern. Das heißt schon am Flughafen, wenn sich die massive Verspätung abzeichnet beziehungsweise Dein ursprünglicher Flug annulliert wurde, muss mich die Fluggesellschaft mit Essen, Trinken und auch der Möglichkeit zum Telefonieren versorgen. Diese „Betreuungsdienstleistungen“, sind wie folgt geregelt:
- „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ (Art. 9, Abs. 1, Satz a)
- „Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.“ (Art. 9, Abs. 2)
Ich wüsste zwar nicht, wem ich heutzutage ein Fernschreiben schicken könnte, aber ich habe immerhin einen Anspruch darauf 😉
Dein Flug verspätet sich extrem oder Du verpasst Deinen Anschlussflug und musst ins Hotel: Was ist zu tun?
Zuerst einmal: Das Hotel musst Du nicht aus eigener Tasche bezahlen! Denn Du hast Anspruch auf:
„Hotelunterbringung, falls
- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist“
(Art. 9, Abs. 1, Satz b)
Das Taxi oder dem Bus zum Hotel musst Du auch nicht selber berappen, denn die
„Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).“ (Art. 9, Abs. 1, Satz c)
muss auch die Fluggesellschaft tragen beziehungsweise organisieren. Für den Fall, dass sie das nicht tun sollte: Selber bezahlen und alle Belege aufbewahren! Du wirst sie nämlich noch brauchen, um diese Auslagen von der Airline zurück zu fordern.
Dir knurrt mittlerweile der Magen? Auch hier muss sich die Fluggesellschaft um Dich kümmern: In den meisten Fällen wird Dir die Airline einen Verpflegungs-Voucher ausstellen. Und mit diesem Gutschein musst Du dann am Flughafen etwas zu Essen jagen. Es kann aber auch sein, dass die Fluglinie sich in anderer Weise darum kümmert, dass Du zu einem (Abend-) Essen kommst. Falls sie das nicht tut: Auf eigene Kosten etwas essen und die Quittung aufbewahren! Das gilt auch für das (Hotel-) Frühstück am nächsten Morgen….
Nach dem Flug – wie hoch fällt die Ausgleichszahlung aus?
Du hast irgendwann Deinen Zielort – mit Verspätung – erreicht. Kommen wir nun zum angenehmeren Teil. Alle Airlines, die von und nach Europa fliegen müssen nämlich auch eine Entschädigungszahlung leisten. Diese Ausgleichszahlung ist auch wieder nach Entfernungen gestaffelt:
- 250 Euro bei Flügen unter 1.500 Kilometern
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Distanz
- oder 600 Euro bei allen längeren Flügen
Allerdings ist es nicht immer ganz so einfach, die Fluggesellschaften erfolgreich zur Zahlung einer Ausgleichszahlung zu bringen. Da wird gerne mal mit dem Hinweis auf „außergewöhnliche Umstände“ die Zahlung verweigert. Aber auch da gibt es Mittel und Wege, wie Du trotzdem zu Deinem Recht, einer Ausgleichszahlung und zur Begleichung Deiner Auslagen, die Du mit den gesammelten Quittungen belegen kannst, kommst. Dazu demnächst mehr…
Vielen Dank für die tolle Übersicht. Das wichtigste zusammen geschrieben. Vielen dank Ingo
Hi,
ein guter Beitrag zum Thema. Allerdings möchte ich hier noch gerne den Fall der Flugänderungen, Streichung lange im Voraus eingehen. Denn auch dann gibt es Möglichkeiten für Reisende…
So heißt es: „Wird Ihr Flug längerfristig gestrichen, können Sie sich den Ticketpreis voll erstatten oder sich anderweitig befördern lassen. Erfahren Sie zudem weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf 125 Euro bis 600 Euro Entschädigung.“
Liebe Grüße,
Michi
Vielen Dank, dass du dich diesem Thema widmest. Zum Glück ist es mir noch nicht passiert, aber man weiß ja nie. LG