Ausgleichszahlung bei Lufthansa: Teil 8 – EUClaim übernimmt und hat Erfolg

Lufthansa und das Recht
Lufthansa und das Recht

Nach der letzten Antwort des Lufthansa Kundendialogs überlegte ich eine Zeit lang, ob ich den ganzen Vorgang EUClaim zur Durchsetzung meiner Ansprüche übergeben sollte. Nachdem ich mich ein wenig mit EUClaim beschäftigt hatte, fiel meine Entscheidung relativ leicht – es entstand mir schließlich kein (finanzielles) Risiko.

Damit auch diejenigen folgen können, die meinen schon länger andauernden Krampf „Kampf“ mit der Lufthansa um die Zahlung einer Ausgleichzahlung nach EG-Verordnung 261/2004 noch nicht kennen, hier eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse:

  • Am 15.4.2011 wurde der Flug LH 3435 von Manchester nach Düsseldorf anulliert, auf dem ich fest gebucht war.
  • Ich wurde auf einen Flug mit FlyBe am nächsten Morgen umgebucht. Ein Hotel für die Nacht wurde gestellt und einen Abendessen wurde in Form eines (lächerlich geringen) Vouchers (in Höhe von 10 GBP) wurde auch gewährt. Frühstück allerdings nicht und die Mehrkosten fürs Parken in Düsseldorf wurden auch nicht von der Lufthansa übernommen. (hier ausführlich nachzulesen)
  • Mein Antrag auf Ausgleichzahlung gemäß EG-Verordnung 261/2004, den ich am 23.02.2011 per Fax (!) bei der Lufthansa gestellt habe wurde am 3.6.2011 (nach über drei Monaten) von der Lufthansa abgelehnt. Als Begründung führt die Lufthansa einen technischen Defekt des eingeplanten Flugzeuges an und führt weiterhin aus, dass dies aus Sicht der Lufthansa ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei und dementsprechend die Lufthansa zur Zahlung einer Ausgleichszahlung nicht verpflichtet sei.
  • Der Darstellung der Lufthansa habe ich umgehend widersprochen und nochmals den Sachverhalt dargestellt.
  • Die Lufthansa hat sich für ihre Antwort über einen Monat Zeit genommen und mir am 12.07.2011 beschieden, dass man mir in einem Anflug von Großzügigkeit einen Scheck in Höhe von 25 Euro zukommen ließe und man damit die Angelegenheit für abgeschlossen halte und obendrein nicht mehr Stellung zum dem Thema nehmen würde.
  • Den bisherigen Schriftwechsel führte ich mit dem „Lufthansa Kundendialog“ (der sich nun vielmehr als Lufthansa Kundenmonolog herausstellte). Da dieser mir beschieden hatte, sich nicht mehr zum Thema zu äußern, blieb mit nichts anderes übrig, als mich am 15.08.2011 an den Lufthansa-Vorstand zu wenden. Zusammen mit diesem Schreiben (ganz klassisch per Post und Briefmarke…) sandte ich den Scheck zu meiner Entlastung zurück, da ich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro und nicht nur ein Zehntel dessen beanspruchte.
  • Am 6.9.2011 erhielt ich eine erneute Antwort von Lufthansa Kundendialog (obwohl man sich von dortiger Seite nicht mehr zum Thema äußern wollte…), in der mir abermals beschieden wurde, dass man seitens der Lufthansa nicht zu einer Zahlung gemäß EG-Richtlinie 261/2004 bereit sei.
  • Bereits wenige Tage später habe ich dann meinen kompletten Fall an EUClaim zur Durchsetzung meiner Ansprüche übergeben.
  • Am 20.12.2011 hat sich die Lufthansa nach langem, juristischen, Hin und Her bereit erklärt, endlich zu bezahlen!

Da bereits die Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse recht lang geraten ist, werde ich meine meine Erfahrung mit der Durchsetzung meines Anspruches auf Ausgleichszahlung durch EUClaim in einem weiteren Artikel ausführlich schildern.

Update 19.02.2012: Der Erfahrungsbericht zu EUClaim ist nun online.

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