EUClaim hilft Passagieren bei der Durchsetzung von Ausgleichszahlungen

Zu Beginn erst einmal eine Bemerkung in eigener Sache: Ich bin kein Angestellter von EUClaim oder sonst irgendwie mit der Firma verbandelt. Dieser Artikel entsteht allein aus eigener Motivation die Dienstleistungen dieser – m.E. auf ihre Weise einzigartigen – Firma einer breiteren Masse bekannt zu machen.

Wie ich nun an eigenem Leib erfahren konnte, ist es nicht so leicht, den eigenen Anspruch auf eine sog. „Ausgleichszahlung“, deren Grundlage die EG-Verordnung 261 / 2004 (Direkt-Download des deutschsprachigen PDF) ist, gegenüber einer Airline – in meinem Falle die Lufthansa – durchzusetzen.

In vielen Fällen versuchen die Airlines um die Zahlung einer Ausgleichszahlung herum zu kommen, in dem sie sich auf sog. „außergewöhnliche Umstände“ beziehen. Als Einzelperson der Airline nachzuweisen, dass eben nicht alles getan wurde, um den außergewöhnlichen Umstand zu vermeiden, ist nahezu unmöglich. Außer spezialisierten Rechtsanwälten dürften auch normale Advokaten sehr schnell die Segel streichen.

Und genau hier setzt EUClaim an: Die Firma führt eine eigene Datenbank mit Verspätungen, Annullierungen etc. aus der sehr schnell ermittelt werden kann, ob überhaupt eine Chance auf Erfolg besteht. Wenn eine solche Chance besteht, dann stehen dem Kunden drei Möglichkeiten offen:

  1. Durchsetzung der Ansprüche durch EUClaim. Hierfür werden 25 Euro + 27 % der erreichten Zahlung erhoben. Das schöne dabei: Wenn die Bemühungen von EUClaim nicht von Erfolg gekrönt sein sollten, zahlt man gar nichts! (s. hierzu auch Punkt 6 der AGB von EUClaim). Das hieße konkret in meinem Fall: Entweder erhalte ich keine Ausgleichszahlung von der Lufthansa, und in diesem Fall wären mir auch keine weiteren Kosten entstanden, oder EUClaim treibt die Ausgleichzahlung in Höhe von 250 Euro ein und behält hiervon 67,50 Euro (27 % von 250 Euro) zzgl. 25 Euro. Blieben mir 157,50 Euro. Das ist m.E. besser als gar nichts und die Lufthansa konnte sich nicht um die Ausgleichszahlung herum drücken.
  2. Ich versuche weiterhin selber meine Ansprüche durchzusetzen. Hierzu kann man zu einem Preis von 24,95 Euro ein Paket mit vorbereiteten Schreiben beziehen, mit denen man dann sein Glück auf eigene Faust versuchen kann. Ich glaube, über diesen Punkt bin ich schon hinaus. (Ich habe zwar nicht mit dem EU-Formblatt meine Ansprüche angemeldet – die relevanten Informationen hatte ich trotzdem in meinem Schreiben an die LH mitgeteilt)
  3. Man versucht ebenfalls seine Ansprüche auf eigene Faust (mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes) durchzusetzen. Diesmal jedoch mit dem Versuch das finanzielle Risiko (Anwalts- und / oder Gerichtskosten im Falle einer Klageerhebung) durch eine Rechtsschutzversicherung tragen zu lassen. Hierzu gibt das das gleiche Paket an vorbereiteten Schreiben zuzüglich eines Schreibens an die Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um Deckungszusage. Da dieses Paket ein wenig umfangreicher wie das Paket aus Nummer 2 ist, ist der Preis auch etwas höher, nämlich 29,95 Euro.

Wenn ich mir nun die drei verschiedenen Möglichkeiten anschaue, bleibt Nummer 1 mein Favorit: Ich trage kein finanzielles Risiko, bin (da gehe ich einfach mal bei einem Unternehmen aus, welches sich auf die spezielle Materie spezialisiert hat) in den Händen von Fachleuten und erspare mir obendrein die Suche nach einem Fachanwalt, der sich wirklich auskennt und sich nicht hinterher als minder-begabt herausstellt.

Ich denke, ich werde nun mein Glück mit EUClaim versuchen. Über meine Erfahrungen werde ich hier natürlich berichten.

Und ganz nebenbei: Ich brauche mich dann nicht mehr über die Worthülsen und Textbausteine des sog. „Lufthansa Kundendialog“ ärgern… Wobei mich schon interessieren würde, wer tatsächlich hinter dieser ominösen Veranstaltung steht bzw. ob meine Vermutung, dass es sich hierbei um Bertelsmann bzw. eine ihrer Unternehmenstöchter handelt, der Realität entspricht.

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