Ausgleichszahlung bei Lufthansa: Teil 6 – ein Einschreiben an den Vorstand

Lufthansa und das Recht
Lufthansa und das Recht

Heute habe ich einen dicken Brief zur Post getragen und dort per Einschreiben (mit Rückschein!) aufgegeben. Das Schreiben ist adressiert an Carsten Spohr, zuständiges Vorstandsmitglied im Gesamtkonzern für die sog. „Passage“ und damit der passende Ansprechpartner, nachdem der Kundendialog selbigen einseitig eingestellt hat.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Spohr,

ich wende mich heute direkt an Sie, weil meine bisherigen Bemühungen bzw. der bisherige Schriftwechsel mit dem „Lufthansa Kundendialog“ ergebnislos verlief. Obwohl ich Ihre wertvolle Zeit nur ungerne über Gebühr in Anspruch nehmen möchte, erlauben Sie mir, den bisherigen Verlauf zu schildern:

Am 15.2.2011 wurde der Flug LH 3435 von Manchester nach Düsseldorf annulliert. Ich wurde – nach einiger Wartezeit am Star Alliance Schalter in Manchester – mit einem Verpflegungsvoucher über 10 GBP, einem Hotelzimmer für die Nacht sowie einer Umbuchung auf den Flybe-Flug BE 7213 am nächsten Morgen versorgt. Da hiermit eine Verspätung von mehr als 4 Stunden entstanden ist, habe ich am 23.2.2011 per Telefax eine Ausgleichszahlung nach EG-Verordnung 261/2004 beantragt. Das Fax, sowie die dazu gehörigen Anlagen (Bordkarte für den Flug LH 3435 und für BE 7213) erhalten Sie in der Anlage zu diesem Schreiben.

Mit einer Postkarte wurde mir (mit Eingang am 15.3.2011) mitgeteilt, dass der Vorgang unter der Referenznummer 21263274 geführt wird und ich mich in Geduld üben möge.

Am 3. Juni 2011 erhielt ich schließlich per E-Mail (diesem Schreiben in der Anlage beigefügt) vom Lufthansa Kundendialog mitgeteilt, dass kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen würde, da der Flug aufgrund eines technischen Defektes annulliert werden musste.

Mit Datum vom 13.6.2011 habe ich per E-Mail (diesem Schreiben in der Anlage beigefügt) dieser Darstellung widersprochen.

Am 12.7.2011 erhielt ich per E-Mail nun eine weitere Antwort des Kundendialogs, in der mir mitgeteilt wurde, dass man einen Scheck in Höhe von 25 Euro zusenden würde, mit dem meine Auslagen für Frühstück etc. beglichen würde. Obendrein teilte man mir mit, dass mit dieser E-Mail der Fall seitens der Lufthansa abgeschlossen sei und in meinem Fall keine weitere Stellungnahme abgeben würde.

Der Scheck traf dann auch mit der Post vom 28.7.2011 ein.

Soweit die Vorgeschichte. Wie Sie meinem Schreiben bisher entnehmen konnten, ist der Vorgang für mich noch lange nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde übersende ich Ihnen zusammen mit diesem Schreiben den Scheck in Höhe von 25 Euro (Verrechnungsscheck-Nr. xxxxxxxxxxxx ausgestellt auf das Konto Nr. xx xx xx xx xx bei der Citigroup Frankfurt) zu meiner Entlastung zurück.

Da ein technischer Defekt nach regelmäßiger Rechtsprechung (s. dazu u.a. auch EuGH C549/07) eine Ausgleichszahlung nicht verneint, möchte ich Sie hiermit bitten, die entsprechende Zahlung in Höhe von 250 Euro anzuweisen.

Es ist in meinen Augen für eine Premium-Airline wie der Lufthansa ein wenig beschämend, welcher „Hick-Hack“ hier betrieben wird, bis einem Passagier die ihm zustehenden Rechte – und die damit evtl. verbundenen Zahlungen – gewährt werden. Auch aus diesem Grund habe ich den bisherigen Verlauf bereits auf dem Internet-Blog www.reise-wahnsinn.de dokumentiert, so wie es auch mit diesem Schreiben handhaben werde. Selbstverständlich werde ich auch über den weiteren – hoffentlich positiven – Ausgang des Vorganges berichten.

In Anbetracht der Tatsache, dass Sie vielbeschäftigt sind (und ich lange Antwortzeiten von der Lufthansa schon fast gewohnt bin), bitte ich um Anweisung der Ausgleichszahlung bis zum 15.9.2011.

Ich bedanke mich schon heute um zügige Erledigung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Busch

Anlagen:

  • Telefax vom 23.2.2011 an den Lufthansa Kundendialog (fälschlicherweise auf den 5.3.2011 datiert)
  • E-Mail des LH Kundendialog vom 3.6.2011
  • E-Mail-Antwort an den LH Kundendialog vom 13.6.2011
  • E-Mail des LH Kundendialog vom 12.7.2011
  • Verrechnungsscheck-Nr. xxxxxxxxxxxx ausgestellt über 25 Euro auf das Konto Nr. xx xx xx xx xx bei der Citigroup Frankfurt

Bedingt durch die Tatsache, dass ich den Scheck zurückgeschickt habe, kann die Lufthansa den Vorgang nicht einfach aussitzen, sondern sich weiter damit beschäftigen. Ich bin gespannt wie es weiter geht…

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2 Kommentare

  1. Hervorragende Reaktion. Habe Ähnliches erlebt. Von Dom.-Rep nach FRA/Main. Wie ist die Adresse vom Vorsatnd?
    Vielen Dank,
    Sigfried Heinze

    • Die Adresse lautet:

      Deutsche Lufthansa AG
      Von-Gablenz-Str. 2-6
      50579 Köln

      Aber leider nützt auch ein Schreiben an den Vorstand nichts. Denn wieder kam/kommt die Antwort vom Kunden-Monolog. Damit befindet man sich wieder am Anfang und dreht sich munter weiter im Kreis.

      Zur Durchsetzung einer Ausgleichszahlung kann ich daher aus eigener Erfahrung die Dienste von EUClaim, Flighright oder Fairplane empfehlen. Diese Firmen verlangen im Erfolgsfall ein wenig Geld – aber immer noch besser als gar keine Ausgleichszahlung, weil die Airline sich sperrt.

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